Die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wird mit verringerten Netzentgelten honoriert
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Mit der Festlegung des § 14a EnWG durch die BNetzA vom 27.11.2023 wird die netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz definiert
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Es sind vier verschiedene Arten von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) definiert: Ladepunkte, Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie Speicher
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Die Netzentgeltreduzierung durch den steuerbaren Anschluss wird in drei verschiedenen Modulen realisiert; Modul 1: pauschale Reduzierung, Modul 2: prozentuale Reduzierung, Modul 3: Anreizmodell
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Für die Umsetzung der Anforderungen nach § 14a EnWG gelten verschiedene Übergangsfristen