Standardisierung und Beschleunigung sind Grundlage für die Umsetzung des § 14a EnWG

Mit der Novellierung des § 14a EnWG hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, um die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in das Energienetz zu erleichtern; diese Regelung bietet sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Energievertriebe und Netzbetreiber; das beinhaltet die Einreichung technischer Dokumentationen, eine gründliche technische Prüfung und die anschließende Implementierung und Steuerung

Technische Anforderungen und Implementierungsrichtlinien erleichtern ab 2025 die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen über die Steuerbox

Erste Implementierungen zeigen positive Effekte, wie etwa die Reduzierung von Netzbelastungen und Kosteneinsparungen

Die effiziente Umsetzung des § 14a EnWG ist ein zentraler Schritt zur Integration erneuerbarer Energien und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen; standardisierte Prozesse und beschleunigte Netzanschlüsse sind dabei von größter Bedeutung, um die Energiewende voranzutreiben und die Netzstabilität zu gewährleisten

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