Standardisierung und Beschleunigung sind Grundlage für die Umsetzung des § 14a EnWG
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Mit der Novellierung des § 14a EnWG hat der Gesetzgeber einen Rahmen geschaffen, um die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in das Energienetz zu erleichtern; diese Regelung bietet sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Energievertriebe und Netzbetreiber; das beinhaltet die Einreichung technischer Dokumentationen, eine gründliche technische Prüfung und die anschließende Implementierung und Steuerung
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Technische Anforderungen und Implementierungsrichtlinien erleichtern ab 2025 die Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen über die Steuerbox
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Erste Implementierungen zeigen positive Effekte, wie etwa die Reduzierung von Netzbelastungen und Kosteneinsparungen
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Die effiziente Umsetzung des § 14a EnWG ist ein zentraler Schritt zur Integration erneuerbarer Energien und steuerbarer Verbrauchseinrichtungen; standardisierte Prozesse und beschleunigte Netzanschlüsse sind dabei von größter Bedeutung, um die Energiewende voranzutreiben und die Netzstabilität zu gewährleisten