Netzausbaupaket des BMWE: Der Gesetzentwurf soll zur besseren Synchronisation von Netzausbau und Erneuerbaren Energien führen
Im Januar 2026 wurde der inoffizielle Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) geleakt.
Hintergrund des Referentenentwurfs sind Überlastungen der Netzbetreiber aufgrund stark steigender Anschlussbegehren, vor allem im Bereich großer Batteriespeicher, die die vorhandenen Netzkapazitäten deutlich übersteigen. Das bisherige „Windhundprinzip“ stößt dabei zunehmend an seine Grenzen.
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Der Referentenentwurf beinhaltet vier wesentliche Veränderungen für Netzanschlussbegehren und zukünftigen Netzausbau
- Abkehr vom reinen Windhundprinzip
Netzbetreiber sollen Anschlussanträge künftig stärker priorisieren dürfen. Maßgeblich können Kriterien wie Systemdienlichkeit, Netzauslastung, regionale Planung oder Effizienz der Netznutzung sein.
- Einführung kapazitätslimitierter Netzgebiete
In Regionen mit besonders hoher Netzbelastung sollen Netzbetreiber Gebiete als „kapazitätslimitiert“ ausweisen können. Dort kann der Anspruch auf sofortigen, uneingeschränkten Netzanschluss eingeschränkt werden – insbesondere, wenn hohe Redispatch-Kosten zu erwarten sind.
Zudem sollen künftig neu angeschlossene Anlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für Redispatch 2.0-Maßnahmen mehr erhalten. Erzeuger von Erneuerbaren Energien dürfen auf einen prioritären Netzanschluss bestehen, wenn sie im Gegenzug für 10 Jahre auf Entschädigungszahlungen im Abregelungsfall verzichten.
- Baukostenzuschüsse für Erzeugungsanlagen
Künftig sollen auch Betreiber von Erzeugungsanlagen (z. B. Wind-, Solar- oder Speicherprojekte) unter bestimmten Voraussetzungen Baukostenzuschüsse zahlen müssen. Damit soll ein wirtschaftlicher Anreiz gesetzt werden, knappe Netzanschlusspunkte effizient zu nutzen.
- Verbesserungen im Netzanschlussverfahren
Der Entwurf sieht außerdem klarere Fristen, verbindlichere Verfahren und eine stärkere Strukturierung von Anschlussbegehren vor, um spekulative Anträge zu reduzieren und die Planbarkeit für Netzbetreiber zu erhöhen.
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Die angestrebte effizientere Netznutzung wird als positiv gesehen, während Kritiker eine Verlangsamung des Ausbaus Erneuerbarer Energien befürchten
Positive Reaktionen gehen insbesondere in die Richtung, dass mit dem Referentenentwurf Themen adressiert werden, die längst überfällig seien. So begrüßen zum Beispiel der VKU (Verband kommunaler Unternehmen), dass eine solche Initiative gestartet wurde.
Positiv sehen die Marktteilnehmer, dass eine effizientere Netznutzung angestrebt werde, da Netzkapazitäten gezielter und systemdienlicher vergeben werden sollen. Außerdem würden Blockaden abgebaut, da spekulative oder wenig realistische Projekte besser gefiltert werden können. Des Weiteren würde das Netzanschlusspaket dazu führen, dass der Netzausbau und der Zubau von Anlagen zeitlich und räumlich besser aufeinander abgestimmt werden.
Die Mehrheit der öffentlichen Stellungnahmen sieht den Referentenentwurf eher kritisch, da er den Ausbau erneuerbarer Anlagen deutlich beeinträchtigen würde.
Gründe dafür sind im Wesentlichen:
- Risiko für Ausbauziele: Kritiker befürchten, dass zusätzliche Hürden den Ausbau erneuerbarer Energien insgesamt bremsen könnten.
- Investitionsunsicherheit: Die Einschränkung des bisherigen Netzanschlussanspruchs kann Projekte verzögern oder verteuern.
- Belastung kleiner Akteure: Baukostenzuschüsse könnten insbesondere Bürgerenergie- oder kleinere Projektentwickler benachteiligen.
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Fazit
Wichtig zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Referentenentwurf um einen internen Entwurf des BMWE handelt, der in seiner aktuellen Fassung nicht zum Konsultationsverfahren übergeben wurde. Die Reaktionen diverser Marktakteure auf die aktuelle Version des Referentenentwurfs zeigen, dass die Inhalte wichtige Themen adressieren. Es wird sich zeigen, welche der Veränderungen tatsächlich und in welchem Umfang in einem veröffentlichten Referentenentwurf wiederzufinden sein werden.
Der Referentenentwurf markiert einen Paradigmenwechsel im Netzanschlussrecht: Weg vom rein formalen Anspruch, hin zu stärkerer Steuerung und Priorisierung. Entscheidend wird sein, ob es im weiteren Gesetzgebungsverfahren gelingt, Effizienzgewinne mit ausreichender Investitions- und Planungssicherheit zu verbinden.
Die politische und fachliche Diskussion dürfte sich insbesondere daran entzünden, wie stark der Netzanschlussanspruch künftig relativiert wird – und ob die Energiewende durch die Reform beschleunigt oder gebremst wird.
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Quellen:
260130_Referentenentwurf Netzanschlusspaket (002)
Netzanschlusspaket: Reiche plant EEG-Änderungen (zfk)
Bundesverband des Solarhandwerks kritisiert Reiches Netzpaket – Solarserver


Micheile Henderson auf unsplash.com






