Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf für 2025

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Die neue Bundesregierung hat sich auf den Haushalt für das Jahr 2025 geeinigt; das Kabinett beschloss zusätzlich auch Eckpunkte für das Jahr 2026 sowie die grobe Finanzplanung bis 2029. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht Investitionen von rund 115 Milliarden Euro vor. Die Mittel für die Wärmewende bleiben weitgehend stabil, wohingegen die Förderungen für Wasserstofftechnologien und industrielle Dekarbonisierung gekürzt werden sollen.

Trotz einiger Maßnahmen zur Strompreissenkung gibt es bei der Stromsteuer nur begrenzt Entlastung

Zu den Maßnahmen, die Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Strompreisen entlasten sollen, gehören die Absenkung der Stromsteuer für die Industrie, Land- und Forstwirtschaft, die Abschaffung der Gasspeicherumlage und Entlastungen bei den Netzentgelten.

Senkung der Stromsteuer

Die angekündigte Senkung der Stromsteuer soll zunächst nur für Industrie und Land- und Forstwirtschaft gelten, nicht aber für private VerbraucherInnen. Im Koalitionsvertrag wurde die Reduzierung der Stromsteuer von den heutigen 20,50 €/MWh auf den europäischen Mindestwert von 0,50 €/MWh festgehalten. Dies würde laut Berechnungen des Vergleichsportales Verivox eine Verringerung der Stromkosten um knapp 7 % bedeuten. Da die Bundesregierung versprochen hatte, sowohl VerbraucherInnen und Wirtschaft bei den Strompreisen zu entlasten, die Stromsteuersenkung nun aber nur für das produzierende Gewerbe gelten soll, kommt aus der Wirtschaft und seitens der Verbände scharfe Kritik. Neben dem Vertrauensverlust in die Koalition werden VerbraucherInnen weiterhin mit Strompreisen belastet, die im internationalen Vergleich zu den höchsten gehören. Zudem entfallen Anreize für den Umstieg auf E-Autos und Wärmepumpen, da diese günstiger im Betrieb geworden wären.

Abschaffung der Gasspeicherumlage

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab Januar 2026. Die Umlage wurde am 01.10.2022 eingeführt, nachdem die russischen Gaslieferungen im Zuge des Krieges zurückgegangen waren. Sie ist Teil der staatlichen Maßnahmen zur Versorgungssicherheit gewesen und sollte sicherstellen, dass die gesetzlichen Speicherfüllstandsvorgaben – unabhängig von den Marktbedingungen – erfüllt werden können. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ist die Energiekrise überwunden und die Gaspreise haben sich normalisiert, wodurch die Gasspeicherumlage nicht länger benötigt wird. Durch die Abschaffung werden sowohl Wirtschaft als auch VerbraucherInnen um 2,89 €/MWh entlastet werden, was bei einem durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt eine Ersparnis von rund 54 € jährlich bedeutet. Die Kosten in Höhe von ca. 3,4 Milliarden € übernimmt der Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dies sorgt für Kritik, da dieser Geldtopf vorrangig für Investitionen in Klimaschutz und Transformationsprojekte genutzt werden sollte und nicht für Subventionen fossiler Energieträger.

Senkung der Netzentgelte

Zuschüsse zu den Netzentgelten sind für 2026 angekündigt, aber in welcher Höhe, ist noch offen. Das Finanzministerium müsse sich dazu noch mit Wirtschaftsministerium und Kanzleramt einigen. Die sogenannten Netznutzungsentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises und wegen hoher Kosten für den Netzausbau in den vergangenen Jahren stark gestiegen.

Während für Wasserstoff weniger Mittel zur Verfügung stehen, wird die Fernwärme-Förderung leicht angehoben

Die vorgesehenen Mittel für die nationale Wasserstoffstrategie wurden auf ein Drittel gekürzt. Damit setzt der Haushalt 2025 keine starken Impulse für die Wasserstoffstrategie – im Gegenteil: Die vorgesehenen Kürzungen bremsen das Tempo des Hochlaufs erheblich. Auch die Investitionen in die industrielle Dekarbonisierung werden sinken, von ursprünglich rund 24,5 Milliarden auf unter 2 Milliarden Euro.

Bei der Fernwärme soll die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mittelfristig eine zusätzliche Milliarde Euro erhalten. Dies aber bleibe laut Verbänden wie BDEW und VKU hinter dem Bedarf zurück.

Für die Energieinfrastruktur sind hingegen weniger als eine Milliarde vorgesehen. Auch hier ist die Befürchtung der Verbände groß, dass hier zu wenig Geld für die Modernisierung und den Ausbau der Energienetze eingeplant wird.

Finanzierung auch aus dem Sondervermögen und Klima- und Transformationsfonds

Der Haushaltsentwurf soll auch über die Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität entscheiden. Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 schaffte der Bundestag die Voraussetzung dafür, dieses Sondervermögen von 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Die Gelder dürfen ausschließlich dafür verwendet werden.

Aus dem Gesamtvolumen sollen die Länder 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur erhalten, 300 Milliarden Euro sind für zusätzliche Investitionen des Bundes geplant und 100 Milliarden Euro fließen in das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF). Dieses wurde bereits 2011 als Sondervermögen mit der damaligen Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. Weitere Einnahmequellen des KTF sind die CO2-Bepreisung und die Versteigerung von Emissionszertifikaten.

Die für das Jahr 2025 geplanten Investitionen in Höhe von rund 115 Milliarden Euro setzen sich wie folgt zusammen: 62,7 Milliarden Euro entfallen auf den Kernhaushalt, weitere 27,2 Milliarden Euro werden über das neue Sondervermögen Infrastruktur bereitgestellt und 25,7 Milliarden Euro stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds. Es wird hierbei deutlich kritisiert, dass die Finanzierung der Senkung des Gaspreises ausgerechnet aus dem Budget erfolgt, das für den klimafreundlichen Umbau Deutschlands gedacht war.

Scharfe Kritik an der Begrenzung der Stromsteuerentlastung und Subventionen von fossilen Brennstoffen

Seitens der Verbände und der Energiewirtschaft kommt scharfe Kritik an der Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nur für die Industrie sowie für die Land- und Forstwirtschaft zu senken. Auch wird die Tatsache kritisiert, dass nun Strom eine höhere Steuerbelastung als Gas habe, was für die Bemühungen um Klimaneutralität kontraproduktiv ist, werden beanstandet.

Neben den Einsparungen bei Wasserstoffprojekten wird auch die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds stark kritisiert. Der energiepolitische Sprecher der Grünenfraktion, Michael Kellner, bemängelt, dass fossile Subventionen mithilfe des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollen und dass die Entscheidung wichtige Förderprogramme (etwa für moderne Heizungen und Wärmenetze) und Zukunftsinvestitionen in der Industrie gefährde.

Verbände wie der BDEW und VKU sehen auch bei der Fernwärme-Förderung Korrekturbedarf. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll zwar mittelfristig eine zusätzliche Milliarde Euro erhalten, aber dies reiche nicht aus. Kerstin Andreae, die Hauptgeschäftsführerin des BDEW, bemerkt dazu, dass pro Jahr mindestens vier Milliarden Euro benötigt werden.

Fazit

Insgesamt sind die angekündigten Strompreissenkungen und Investitionen in den Schutz kritischer Infrastruktur als positiv, jedoch nicht ausreichend zu bewerten. So ist die Entscheidung, die Stromsteuerentlastungen entgegen den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nicht mehr auf private Haushalte auszuweiten, kritisch zu sehen. Zwar verweist Finanzminister Klingbeil auf alternative Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, dennoch bleibt die Maßnahme in ihrer Wirkung begrenzt und aus sozialpolitischer Sicht problematisch.

Die Kürzungen bei Fördermitteln für Wasserstoff und Dekarbonisierung der Industrie kann als Kurswechsel der Regierung bei der Klimapolitik interpretiert werden und ist problematisch. Der Wasserstoffhochlauf, der ohnehin zögerlich angelaufen ist, wird dadurch erheblich gebremst werden und das Erreichen der Klimaziele bis 2045 in Frage gestellt. Auch eine angemessen Planungssicherheit für die Energiewirtschaft ist durch die Kursänderung nicht gegeben.

Insgesamt muss die deutliche Diskrepanz zwischen ambitionierten Klimazielen und der tatsächlichen Verteilung der Fördermittel als sehr kritisch gesehen werden, da dies erhöhte Planungshürden sowie komplexere Investitionsentscheidungen für die Energiewirtschaft bedeutet und das Erreichen der Klimaziele in Frage stellt.