Energiewirtschaft fordert schnelle Umsetzung von Kraftwerksgesetz
Der stetig steigende Anteil erneuerbarer Energien im deutschen und europäischen Stromsystem ist zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig, bedarf aber immer dringlicher der Ergänzung durch steuerbare Erzeugungskapazitäten. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die schnelle Umsetzung eines Gesetzes zum Bau neuer Gaskraftwerke.
Unter der vorherigen Regierung wurden bereits vom damaligen Wirtschaftsminister Habeck Eckpunkte für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie vorgelegt, jedoch fehlte es nach dem Bruch der Ampel-Koalition an einer parlamentarischen Mehrheit dafür, weshalb das Gesetz nicht mehr verabschiedet wurde.
20 Gigawatt neue Gaskraftwerksleistung, Umstellung auf Wasserstoff bleibt jedoch offen
Basierend auf diesem Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte der Bau neuer Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die später auf Wasserstoff umgestellt werden sollten.
Hierbei wurde zwischen zwei Säulen unterschieden. In der ersten Säule, die primär auf die Dekarbonisierung des Kraftwerksparks zielt, sollten zunächst Gaskraftwerke mit einer Leistung von 5 Gigawatt ausgeschrieben werden, die ab dem achten Jahr nach der Inbetriebnahme vollständig mit Wasserstoff betrieben werden müssten. Zusätzlich sollten bestehende Kraftwerke auf Wasserstoff umgerüstet werden (modernisierte Bestandsanlagen).
In der zweiten Säule sollten als Maßnahme zur Versorgungssicherheit Gaskraftwerke bis 5 GW neuer Kapazität gefördert werden, die bis 2045 klimaneutral betrieben werden müssten und der Versorgungssicherheit dienen würden. Insgesamt sollten also unter Habecks Entwurf 12,5 GW Gaskraftwerksleistung gefördert werden. Die Pläne der neuen Wirtschaftsministerin Reiche, die auch im Koalitionsvertrag festgehalten sind, sind jedoch weitreichender: im künftigen Kraftwerkssicherheitsgesetz sollen bis 2030 bis zu 20 GW Gaskraftwerksleistung errichtet werden. Die geplante Umstellung auf Wasserstoff wird nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Vor allem die Union sieht die Investitionsrisiken für wasserstofffähige Gaskraftwerke als besonders hoch an, da diese bei Bau und Betrieb als besonders teuer gelten. Stattdessen sollen Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid wie CCS und CCU eine größere Rolle spielen.
Da allerdings von der Planung bis zur Inbetriebnahme eines großen Gaskraftwerks in der Regel sechs Jahre vergehen, gilt das Ziel bis 2030 als nicht erreichbar. Aufgrund der großen Dringlichkeit des Zubaus an steuerbarer Stromerzeugungskapazität fordert der BDEW nun eine schnelle Umsetzung des Gesetzes.
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Da die notwendige beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel zu erheblicher Verzögerung führen wird, soll Habecks Entwurf weiterhin als Grundlage dienen
Für die staatliche Finanzierung des Baus der Gaskraftwerke ist eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission nötig, die unter Habeck erst nach jahrelangen Verhandlungen erreicht werden konnte. Da die neuen Pläne den Anforderungen der EU an Technologieoffenheit und das Erreichen der Klimaziele nicht entsprechen, dürften neue Verhandlungen wieder viel Zeit kosten. Daher schlägt der BDEW vor, für den Neubau von Kraftwerken den KWSG-Entwurf der Ampelkoalition als Grundlage zu nehmen, allerdings mit Anpassungen.
Hierbei sollen etwa die von Kraftwerksbetreibern nicht-beeinflussbaren Risiken der Umstellung auf Wasserstoff adressiert werden, beispielsweise mangelnde Wasserstoffmengen und -infrastruktur. Es wird vorgeschlagen, dass die Bundesnetzagentur drei Jahre vor Umstiegsdatum unter Einbindung kundiger Akteure analysiert, ob Wasserstoffmengen und -infrastruktur ausreichen, damit die Kraftwerke auf den Betrieb von Wasserstoff umsteigen können.
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Energiewirtschaft fordert schnelle Umsetzung
Seitens der Opposition gab es Kritik an Reiches Plänen. So sprach der Energieminister Schleswig-Holsteins, Tobias Goldschmidt (Grüne), von einem „Durchmarsch der Gaslobby“, und der Linken-Bundestagsabgeordnete Lorenz Gösta Beutin warf der Bundesregierung vor, die Klimaziele „zugunsten fossiler Interessen“ über Bord zu werfen. Außerdem wurde die mangelnde Technologieoffenheit des geplanten Gesetzes moniert.
Seitens des Bundesverbands Erneuerbare Energien wird Kritik laut, dass zu viele neue Gaskraftwerke geplant sind und dass die Bundesregierung die Potenziale von Speichern, mit Biogas betriebenen Kraftwerken und allen weiteren Optionen zur Flexibilisierung des Systems nicht unterschätzen sollte. In der Energiewirtschaft gibt es jedoch Konsens darüber, dass Deutschland zur Absicherung der Versorgungssicherheit besonders nach dem Atom- und Kohleausstieg mehr gesicherte Leistung benötigt. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mahnt besonders die Dringlichkeit der Umsetzung an und fordert, dass die KWSG-Ausschreibungen gleich Anfang 2026 starten sollen, denn dann könnten die ersten neuen Kraftwerke Ende 2030/Anfang 2031 in Betrieb gehen.
Von der EU sind allerdings noch keine positiven Signale gekommen, ein erstes Treffen der neuen Wirtschaftsministerin Ende Mai mit Vizekommissionschefin Teresa Ribera verlief zumindest ergebnislos. Um doch eine schnelle Umsetzung des Kraftwerksgesetzes zu erreichen, schlägt Reiche nun vor, zunächst mit einem „kleinen Schnellboot“ zu starten. Die Größenordnung dafür könnten fünf bis zehn Gigawatt sein, ehe dann die restlichen Kapazitäten später entstehen. Dies käme den ursprünglichen Habeck-Plänen nahe.
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Fazit
Es ist positiv zu bewerten, dass die Pläne der neuen Regierung die Versorgungssicherheit und Steuerbarkeit sicherstellen wollen, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland unerlässlich sind.
Dabei darf allerdings der Aufwand für die beihilferechtliche Genehmigung der EU nicht unterschätzt werden. Die Dringlichkeit des Zubaus ist unumstritten: die neuen Kraftwerke werden benötigt, weil im Rahmen der Energiewende demnächst viele alte Kraftwerke vom Netz gehen sollen. Selbst wenn das Gesetz im Herbst durch den Bundestag verabschiedet werden kann, würden die ersten Ausschreibungen frühestens 2026 stattfinden. Es kann sich daher als notwendig erweisen, zunächst mit einer geringeren Kapazität zu beginnen, also dem „kleinen Schnellboot“ von 5 bis 10 GW, um größere Verzögerungen in einem ohnehin sehr engen Zeitplan zu vermeiden.
Kritisch zu bewerten sind auch das Fehlen verbindlicher Vorgaben für eine Wasserstoffumstellung sowie die mögliche, potenziell überdimensionierte Gesamtkapazität geplanter Kraftwerke. Der von der Union vorgesehene Verzicht auf eine verpflichtende Wasserstoffnutzung steht im Widerspruch zu den Klimazielen und sollte ebenso wie die anvisierte Subventionierung neuer fossiler Kraftwerke kritisch gesehen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass mehr Kraftwerkskapazität aufgebaut wird, als tatsächlich notwendig ist, was vermeidbare Kosten zur Folge hätte. Vor dem Bau neuer Kraftwerke sollten daher alternative Optionen zur Flexibilisierung des Energiesystems – etwa durch Speichertechnologien oder die Verstromung von Biogas – umfassend und präzise geprüft werden, um einen bedarfsgerechten und effizienten Ausbau sicherzustellen.
Daneben müssen die langwierigen, bürokratischen Prozesse bis zur Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerks dringend entschlackt werden.
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