Rechtsgutachten empfiehlt bei der Wärmeplanung auf Wasserstoff zum Heizen zu verzichten
■
Bis Mitte 2028 müssen alle deutschen Kommunen einen kommunalen Wärmeplan entwickelt haben – Großstädte bereits bis Mitte 2026; ein Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltinstituts München und weiterer Verbände warnt vor der Planung mit Wasserstoff als Energieträger zum Heizen
■
Für die industrielle Nutzung können Wasserstoffleitungen extra geplant werden; für das Beheizen von Haushalten sollten sich die Kommunen besser auf den Ausbau von Stromnetzen und Fernwärme konzentrieren
■
In einer Umfrage des Deutschen Städtetags von 2023 gaben bereits 67 % der Befragten an, dass es schnell zu klären sein muss, welche Energieträger tatsächlich zum Einsatz kommen können, wobei explizit Technologieoffenheit gewünscht ist