Einreichung kommunaler Wärmepläne in Baden-Württemberg zu spät und in mangelnder Qualität
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Baden-Württemberg hat sich im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG) verpflichtet, bis 2040 klimaneutral zu werden; ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie sind kommunale Wärmepläne (KWP), die bis Ende 2023 von den größten Städten und Kommunen vorgelegt werden sollten
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Nur die Hälfte aller Städte, die sich für das Förderprogramm angemeldet haben, haben fristgerecht bis zum Jahresende 2023 die KWP eingereicht; Gründe für die Verzögerung der kommunalen Wärmepläne in Baden-Württemberg sind Planungskomplexität, begrenzte Ressourcen sowie administrative Herausforderungen
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Der BUND kritisiert die Qualität der Wärmepläne in Baden-Württemberg aufgrund fehlender Basisdaten und übermäßiger Abhängigkeit von Wasserstoff, da dessen Verfügbarkeit und Kosten unsicher sind
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Die ersten Erfahrungen aus Baden-Württemberg zeigen, dass Kommunen frühzeitig Daten sammeln und analysieren sowie eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligungen für die Erstellung fundierter Wärmepläne fördern sollten