KANU 2.0 soll eine Abschreibung von Gasnetz-Assets bis 2045 ermöglichen
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KANU 2.0 ist ein von der großen Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) angestoßenes Festlegungsverfahren für die Abschreibung von Gasnetzen; es erweitert die erste Beschlussfassung KANU aufgrund des Ziels der Treibhausgasneutralität 2045 dahingehend, dass alle Investitionen bis spätestens 2045 abgeschrieben werden können
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Die Festlegung KANU 2.0 soll die Abschreibungen für Gasnetzbetreiber allen voran flexibilisieren, wobei das bestehende Regulierungsmodell KANU 1.0 auf einen Fortbestand der Netze und eine gleichmäßig intensive Nutzung ausgelegt ist


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