BNetzA veröffentlicht erste Tenorentwürfe zum aktuellen Stand des NEST-Prozesses zur Neusetzung des Regulierungsrahmens in der Energiewirtschaft 

Die Bundesnetzagentur hat am 16.01.2025 Tenorentwürfe zu den Festlegungsverfahren RAMEN und StromNEF / GasNEF veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat am 16.01.2025 Tenorentwürfe zu den Festlegungsverfahren RAMEN (GBK-24-01-3#3) und StromNEF / GasNEF (GBK-24-02-1#3 / GBK-24-02-2#3) veröffentlicht, die im engen Zusammenhang zueinanderstehen. Das Festlegungsverfahren RAMEN befasst sich unter anderem mit der Ausarbeitung des künftigen Anreizregulierungssystems, der Bestimmung der Dauer der Regulierungsperiode, der Einführung wesentlicher regulatorischer Instrumente, der Vorgabe einer pauschalisierten Bestimmung der Kapitalkosten sowie der Definition eines Katalogs besonderer Kostenkategorien. Inhalte der StromNEF- bzw. der GasNEF Festlegungsverfahren sind insbesondere Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen. Die Festlegungsverfahren sind Teil des NEST-Prozesses zur Neusetzung des Regulierungsrahmens der Energiewirtschaft. Ziel laut BNetzA ist u.a. durch Anpassung der Anreizregulierung und Kostenbestimmung, die Regulierung schneller und einfacher zu gestalten.

Bei den veröffentlichten Tenorentwürfen handelt es sich um kommentierte Diskussionsstände der laufenden Festlegungsverfahren, bei denen die BNetzA der Branche die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme einräumt. Der Beginn der förmlichen Konsultation der finalen Festlegungsentwürfe ist für das zweite Quartal 2025 geplant.  

Durch die flächendeckende Erhebung möglichst hoher Baukostenzuschüsse sollen Netzentgelte reduziert und überdimensionierte Netzanschlüsse vermieden werden 

Laut BNetzA stellen Baukostenzuschüsse ein entscheidendes Instrument dar, um „überdimensionierte Netzanschlüsse zu vermeiden“. Aktuell herrscht jedoch kein einheitliches Vorgehen bei der Erhebung von Baukostenzuschüssen für Anschlussnehmer. Dadurch, dass viele Netzbetreiber gänzlich auf die Erhebung von Baukostenzuschüssen verzichten, werden die damit entstehenden Kosten indirekt über die Netzentgelte durch die Allgemeinheit bezahlt. Um die Netzentgelte zu reduzieren und überdimensionierte Netzanschlüsse zu verhindern, plant die BNetzA daher einen Zinsbonus auf die vollen Baukostenzuschüsse. Dadurch sollen Netzbetreiber angehalten werden, möglichst hohe Baukostenzuschüsse zu veranschlagen.  

Der aktuelle Vorschlag führt jedoch zu Kritik aus der Branche. Bevor ein Anreiz zur möglichst hohen Kalkulation von Baukostenzuschüssen eingeführt wird, sollte demnach zunächst ein einheitliches Kalkulationsverfahren etabliert werden. Aktuell gibt es zu diesem Thema lediglich ein Positionspapier aus November 2024, das jedoch rechtlich nicht bindend ist. Weitere Kritik kommt aus der Batteriespeicherbranche. Da große Batteriespeicher ebenfalls eine Last darstellen, würden auch diese von verpflichtend hohen Baukostenzuschüssen betroffen sein. Obwohl Batteriespeicher allgemeinhin als netzdienlich und wichtiger Bestandteil der Energiewende gelten, dürften hohe Baukostenzuschüsse die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte gefährden. 

Katalog der „dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile (dnbK)“ als Bestandteil der Erlösobergrenze (EOG) wird auf vier Kostenbestandteile reduziert 

Als Kostenanteile, die zukünftig nicht mehr Teil des Katalogs der dnbK im Rahmen der EOG sein und somit als beeinflussbare Kosten gelten sollen, nennt die BNetzA explizit die Folgenden: 

  • Betriebssteuern 
  • Vereinbarungen zu Lohnzusatzleistungen 
  • Kosten für Betriebs- und Personalratstätigkeiten 
  • Berufsausbildung und Weiterbildung 
  • Kosten für Kitas 
  • Kosten für Forschung und Entwicklung 
  • Kosten für Auslösung von Netzanschlusskostenbeiträgen 
  • Baukostenzuschüsse 
  • Investitionszuschüsse  

Zukünftig sollen sich die dnbK lediglich aus Aufwendungen für Versorgungsleistungen, Kosten für vorgelagerte Netze, vermiedene Netzentgelte und Kosten für den Smart-Meter-Rollout zusammensetzen. Die zu den volatilen Kosten zählenden Aufwendungen für Redispatch-Maßnahmen werden von der BNetzA hingegen in keiner der beiden Kategorien explizit erwähnt. 

Redispatch-Kosten zukünftig nicht mehr Teil der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten 

Ein Kostenanteil der nun ebenfalls nicht mehr als Bestandteil der dnbK aufgeführt ist und dessen Wegfall für einige Diskussion bei den Netzbetreibern sorgen dürfte, sind die Kosten für das Engpassmanagement. Bisher galten die Kosten für z.B. Ausgleichsenergie und Kapazitätsreserven als dauerhaft nicht beeinflussbar. Dem dürften die Netzbetreiber nach wie vor zustimmen. Sie sind zum kurzfristigen Anschluss von EE-Anlagen verpflichtet, während der bedarfsgerechte Netzausbau u.a. aufgrund von langwierigen Genehmigungsverfahren und Kapazitätsproblemen bei Dienstleistern nur langsam voranschreitet. Die BNetzA schätzt den Handlungsspielraum bei der dauerhaften Beeinflussung dieses Kostenanteils jedoch als hoch genug ein, um sie aus dem Katalog der dnbK zu entfernen.  

Fazit: Viel Raum für Kritik aber auch noch reichlich Zeit zur Ausbesserung 

In den vorangegangen Abschnitten wurden bereits die wichtigsten Kritikpunkte der Branche an den veröffentlichen Tenorentwürfen aufgeführt. Hier darf auf Seiten der BNetzA mit einer Vielzahl an Stellungnahmen gerechnet werden. Was dabei jedoch nicht untergehen sollte ist, dass es sich bei den jetzt veröffentlichten Dokumenten um einen aktuellen Diskussionsstand handelt. Dieser wurde bewusst in einem möglichst frühen Stadium veröffentlicht, um zeitnah Feedback einzuholen. Deutlich interessanter dürfte daher werden, wie die BNetzA auf die Stellungnahmen der Branchenvertreter reagiert und was wir im zweiten Quartal dieses Jahres in der Version zum finalen Festlegungsverfahren an Änderungen vorfinden werden. 

Quellen: