Der Aufbau des Wasserstoffnetzes soll teils vom Bund, teils von VNB finanziert werden
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Am 15.11.23 wurde im Kabinett ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, der die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes regeln soll
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Das Wasserstoff-Kernnetz mit einer Länge von rund 11.000 km soll bis 2023 die wichtigsten Verbrauchszentren mit möglichen Einspeisepunkten verbinden
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Bei der Verteilung der Kosten geht der Bund in Vorleistung; auch Netzbetreiber sollen einen erheblichen Anteil der Kosten stemmen
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Die teilweise Verschiebung der Finanzierung des Ausbaus auf zukünftige Nutzer bis 2055 ist sinnvoll, um die Belastung der „ersten“ Nutzer abzufedern; dies führt jedoch möglicherweise zu zusätzlichen Kosten für die Netzbetreiber