Der Aufbau des Wasserstoffnetzes soll teils vom Bund, teils von VNB finanziert werden

Am 15.11.23 wurde im Kabinett ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, der die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes regeln soll

Das Wasserstoff-Kernnetz mit einer Länge von rund 11.000 km soll bis 2023 die wichtigsten Verbrauchszentren mit möglichen Einspeisepunkten verbinden

Bei der Verteilung der Kosten geht der Bund in Vorleistung; auch Netzbetreiber sollen einen erheblichen Anteil der Kosten stemmen

Die teilweise Verschiebung der Finanzierung des Ausbaus auf zukünftige Nutzer bis 2055 ist sinnvoll, um die Belastung der „ersten“ Nutzer abzufedern; dies führt jedoch möglicherweise zu zusätzlichen Kosten für die Netzbetreiber

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