Die erste Übergangsphase des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) ist gestartet

Am 01. Oktober 2023 ist die erste Übergangsphase des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems im Rahmen der Klimapolitik der Europäischen Union gestartet, in der im Ausland produzierende Unternehmen die entstehenden Emissionen der dort hergestellten Güter dokumentieren und vorlegen müssen

Zukünftig müssen im Ausland produzierende Unternehmen spezielle CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preise sich durch die wöchentlichen Durchschnittspreise für EU-Emissionszertifikate bilden, um den Wettbewerbsnachteil der heimisch produzierenden EU-Unternehmen auszugleichen und Verlagerungen von Treibhausgasemissionen zu verhindern

Nach der Übergangsphase startet ab dem 01. Januar 2026 die CBAM-Implementierungsphase (Go-Live), wodurch Unternehmen CBAM-Zertifikate für die importierten Güter erwerben und jährlich einen Bericht über die hergestellten Waren und deren Emissionen vorlegen müssen

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