Die erste Übergangsphase des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) ist gestartet
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Am 01. Oktober 2023 ist die erste Übergangsphase des Europäischen CO2-Grenzausgleichssystems im Rahmen der Klimapolitik der Europäischen Union gestartet, in der im Ausland produzierende Unternehmen die entstehenden Emissionen der dort hergestellten Güter dokumentieren und vorlegen müssen
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Zukünftig müssen im Ausland produzierende Unternehmen spezielle CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preise sich durch die wöchentlichen Durchschnittspreise für EU-Emissionszertifikate bilden, um den Wettbewerbsnachteil der heimisch produzierenden EU-Unternehmen auszugleichen und Verlagerungen von Treibhausgasemissionen zu verhindern
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Nach der Übergangsphase startet ab dem 01. Januar 2026 die CBAM-Implementierungsphase (Go-Live), wodurch Unternehmen CBAM-Zertifikate für die importierten Güter erwerben und jährlich einen Bericht über die hergestellten Waren und deren Emissionen vorlegen müssen