Das Bundeskabinett entschärft das Energieeffizienzgesetz und reduziert die Vorgaben für Unternehmen sowie Rechenzentren
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Der Entwurf aus dem von Katherina Reiche geführten Bundeswirtschaftsministerium zielt darauf ab, die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) aus dem Jahr 2023 praxistauglicher in nationales Recht umzusetzen. Dabei nimmt die Bundesregierung gezielt nationale Sonderregelungen zurück, die bislang über die europäischen Mindestanforderungen hinausgingen. Dies betrifft insbesondere die Pflichten zur Abwärmenutzung und die Vorgaben für den Betrieb von Rechenzentren.
Durch die Abkehr von pauschalen Verpflichtungen plant die Regierung eine finanzielle Entlastung der Wirtschaft von mehr als drei Milliarden Euro, die sich in einmalige und jährliche Einsparungen aufteilt. Gleichzeitig rückt das Gesetz von starren nationalen Einsparzielen ab und orientiert sich stärker an den europäischen Vorgaben. Während Wirtschaftsverbände die Deregulierung als ersten Schritt begrüßen, übt die Opposition Kritik an den verlängerten Fristen für Klimaschutzmaßnahmen. Der Entwurf durchläuft nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
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Die Verpflichtungen zur Abwärmenutzung und zum Energiemanagement gelten künftig nur noch eingeschränkt
Der Gesetzentwurf befreit viele Unternehmen von der Pflicht, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Diese Anforderung greift künftig erst ab einem jährlichen Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden, zuvor lag die Grenze bei 7,5 Gigawattstunden. Auch die Vorgaben zur Nutzung industrieller Abwärme lockert die Bundesregierung deutlich. Unternehmen müssen die entstehende Abwärme nur noch dann verpflichtend nutzen, wenn am Standort ein passendes Wärmenetz für die Einspeisung existiert.
Die bisherige allgemeine Pflicht zur Abwärmenutzung entfällt vollständig. Zudem konzentriert der Entwurf die bestehenden Meldepflichten für Abwärmepotenziale ausschließlich auf Betriebe mit sehr hohen Energieverbräuchen. Damit entfallen für kleine und mittlere Unternehmen zahlreiche Berichtspflichten, was den administrativen Aufwand senkt.
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Rechenzentren erhalten längere Übergangsfristen für die Erreichung von Effizienzzielen und den Einsatz erneuerbarer Energien
Ein zentraler Baustein der Gesetzesnovelle ist die Anpassung der Vorschriften für Rechenzentren, um deren Betrieb am Standort Deutschland zu erleichtern. Für neue Anlagen verlängert sich die Übergangsfrist zur Einhaltung der vorgegebenen Energieverbrauchseffektivität, dem sogenannten PUE-Wert (Power Usage Effectiveness), der das Verhältnis der insgesamt verbrauchten Energie zur reinen Energieaufnahme der IT-Infrastruktur beschreibt, von zwei auf vier Jahre. Bei bestehenden Rechenzentren hebt das Gesetz diesen Wert moderat an.
Darüber hinaus verschiebt der Entwurf die Pflicht zur vollständigen Deckung des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien. Betreiber müssen diese bilanzielle Vorgabe erst ab dem 1. Januar 2030 erfüllen, anstatt wie bisher ab 2027. Analog zu den Industrieunternehmen greift auch hier die Regelung, dass Abwärme aus den Serverfarmen nur bei Vorhandensein eines lokalen Wärmenetzes genutzt werden muss.
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Wirtschaftsverbände fordern weitere Entlastungen während die Opposition klimapolitische Rückschritte kritisiert
Die geplante Entlastung in Höhe von rund 760 Millionen Euro pro Jahr und einmalig 2,9 Milliarden Euro stößt bei Unternehmensvertretern auf Zustimmung. Der Deutsche Mittelstands-Bund sowie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) werten den Abbau der Dokumentationspflichten positiv. Dennoch sehen die Verbände weiteren Anpassungsbedarf im parlamentarischen Verfahren, da die generelle Deckelung des Energieverbrauchs als ordnungspolitische Vorgabe bestehen bleibt.
Auf der anderen Seite bewerten Politiker der Opposition die Reform als Gefahr für die nationalen Klimaziele. Sie kritisieren, dass industrielle Abwärme ungenutzt bleibt, wenn der Ausbau regionaler Wärmenetze stagniert. Die Verschiebung der Fristen für den Bezug von Ökostrom bei Rechenzentren werten sie zudem als einseitiges Zugeständnis an die Industrie, das den Transformationsprozess im Energiesektor verzögert.
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Fazit
Die Novelle des Energieeffizienzgesetzes rückt von strengen nationalen Sonderwegen ab und überführt die Vorgaben auf ein europäisches Niveau. Die Anhebung der Schwellenwerte für Managementsysteme sowie die Koppelung der Abwärmenutzung an reale Infrastrukturen entlasten energieintensive Betriebe und Rechenzentren finanziell sowie administrativ. Die zentrale Hürde bleibt jedoch die fehlende kommunale Infrastruktur: Solange regionale Wärmenetze nicht flächendeckend existieren, verpuffen nutzbare Abwärmepotenziale, da die Unternehmen gesetzlich nicht mehr zur eigenständigen Verwertung verpflichtet sind.
Damit verlagert der Gesetzgeber die Verantwortung für die Energieeffizienz ein Stück weit zurück in die Regionen und Kommunen. Energieversorger und Stadtwerke stehen nun vor der Aufgabe, den Ausbau lokaler Wärmenetze präzise zu planen, um die entstehende Abwärme aus der Industrie und den Rechenzentren überhaupt erst aufnehmen zu können. Der Fokus verschiebt sich von der ordnungspolitischen Pflicht der Industrie hin zur infrastrukturellen Befähigung durch den lokalen Energieversorger.
Quellen:
Weniger Bürokratie, mehr Energieeffizienz | Bundesregierung
Anforderungen an Firmen zum Energiesparen sollen gesenkt werden | tagesschau.de










