MsbG-Novelle wird mit kaum erreichbaren Zielen für 2026 beschlossen

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Die meisten Änderungen der im Februar 2025 in Kraft getretenen EnWG-/MsbG-Novelle sind von EVU noch nicht umgesetzt, nun ist bereits die nächste Novelle verabschiedet worden. Trotz intensiver Bemühungen der Branche sind die Umrüstungsquoten und Ausstattungspflichten mit Steuerungseinrichtungen nicht geändert worden. Dabei ist es kein Geheimnis, dass die Quoten gerade in 2026 kaum zu erreichen sind.

Beim Inhalt der Novelle gibt es wenig Überraschungen

Die Branche konnte sich länger als üblich auf die meisten Anpassungen einstellen, da die Ergebnisse der Novelle in vielen Teilen die Ansätze widerspiegeln, die vor über einem Jahr die Ampel geplant hatte und verabschieden wollte, ehe sie kurze Zeit später auseinanderbrach. Von einer kleinen Novelle zu sprechen wäre jedoch falsch, da unter anderem die nachfolgenden Änderungen wesentlichen Einfluss auf den Messstellenbetrieb haben.

  • Die von grundzuständigen Messstellenbetreibern (gMSB) schon lange geforderte Haltefrist von 2 Jahren wird nun ab Inkrafttreten der Novelle gesetzlich verankert. Für gMSB bringt dies zwar die Sicherheit, dass mind. 2 Jahre auch Erlöse erwirtschaftet werden, bringt jedoch auch neu zu implementierende Prozesse mit sich. Zukünftig gilt es bei jeder Anfrage zu einem MSB-Wechsel zu prüfen, ob ein Smart Meter bereits 2 Jahre verbaut ist. In diesem Fall ist der Wechselwunsch abzulehnen.
  • Verpflichtende MSB-Rahmenverträge inkl. eines Sanktionsregime werden eingeführt. Dafür hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Messstellenbetreiberrahmenvertrag grundlegend überarbeitet:
    • Erstmals werden bundesweit verpflichtende Endkundenverträge (MSV-AN, MSV-LF) eingeführt. Die Neufassung tritt zum 01.07.2026 in Kraft und ersetzt faktisch die über Jahre dominierenden BDEW-Musterwerke. Diese neuen Verträge bedeuten für MSB die vollständige Migration der Vertragsbestände, Harmonisierung aller AGB-Elemente, und ein Risiko der erhöhten Ressourcenbindung für IT, Rechtsabteilung und Kundenservice.
    • Einführung einer Vertragsstrafe – es werden 0,10 € je Messstelle und Tag als Pönale fällig, wenn Stammdaten oder Messwerte fehlen, Mängel aufweisen oder WiM/GPKE Prozessschritte nicht fristgerecht bedient werden. In der Praxis heißt dies, dass allein ein kurzer IT-Ausfall zu immensen Kosten führen kann.
    • Die Anforderungen an die Personalqualifikation für die Montage wurden reduziert. Die Verpflichtung, dass der Installateur im Installateursverzeichnis eingetragen sein muss, entfällt. Zwar erweitert sich dadurch grundsätzlich der potenzielle Personenkreis für die Montage, jedoch haben zahlreiche MSB angekündigt, ihre internen Standards nicht abzusenken, da insbesondere das teilweise Arbeiten unter Spannung erhebliche Sicherheitsrisiken birgt.
    • Messstellenbetreiber haben zusätzlich die Möglichkeit, ihre Liquidität unterjährig zu verbessern. So können sie auf Teilzahlungen von beispielsweise Preisobergrenzen monatlich bestehen, wenn der Netzbetreiber mehr als 20 Messstellen hat.
  • Bei modernen Messeinrichtungen kann zukünftig auf das 3-Monatsanschreiben verzichtet werden. Bei intelligenten Messsystemen bleibt es jedoch obligatorisch. Für MSB bedeutet das, dass die Flexibilität bei der Montageplanung von modernen Messeinrichtungen erhöht und die Wirtschaftlichkeit aufgrund der geringeren Aufwände verbessert wird.
  • Ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen MSB außerdem auf Anfrage die Messwerte alle 15 Minuten versenden und nicht mehr wie bisher einmal am Tag alle 96 15-Minutenwerte für den Vortag. Auch hier bedarf es eines performanten Prozesses, damit Messwerte nicht ausfallen und die Gefahr von Pönalen möglichst geringgehalten wird. Zusätzlich zu dem performanten System hat der MSB hier auch höhere Kommunikationskosten, die er entsprechend im Business Case berücksichtigen muss.

Die genannten wesentlichen Änderungen der Novelle, gepaart mit den vielen offenen Herausforderungen der letzten Novelle, führen zu einem enormen Aufwand bei den EVUs. Da diese derzeit vor allem mit der Herstellung der Steuerbarkeit beschäftigt sind und sich bei den dortigen Ausstattungsfristen nun nichts geändert hat, spricht sich die gerade veröffentlichte Technische Studie 2.0 für einen stufenweisen Steuerungsrollout aus, da die gesetzlichen Ziele für 2026 kaum erreichbar sind.

Aufgrund der vielen Herausforderungen empfiehlt die kürzlich veröffentlichte Technische Studie 2.0 ein 4-stufiges Vorgehen beim Steuerungsrollout, das bis 2028 gestreckt wird

Die Studie der Horizonte-Group zeigt deutlich, dass die Quoten für 2026 nicht erreichbar sind. Zusätzlich zu den Aufgaben der neuen Novelle sind die aktuell kritischsten Handlungsfelder neben der nicht ausreichenden WAN-Kommunikation (eine Erreichbarkeit der Anlagen von unter 70 % -bei LTE- ist nicht ausreichend für einen effizienten Steuerungsrollout) der Aufbau von ERP-Prozessen und eine effiziente Installation und Montage. Während bei ERP-Prozessen grundlegend beispielsweise noch Abrechnungsprozesse wie für Modul 3 der verringerten Netzentgelte oder für den Anschlussnehmer fehlen, sind auch notwendige Datenmodelle für die Steuerungseinheit oder Netzzustandsdaten (TAF 10) meist nicht implementiert. Bei der Installation und Montage kommt hinzu, dass die benötigte mehrstufige Kommunikation zwischen Monteur und Kundeninstallateur bisher nur konzeptionell beschrieben und in der Praxis nicht sonderlich erprobt ist. Neben Prozessen findet sich eine weitere große Herausforderung bei den physischen Gegebenheiten vor Ort. Gerade in Bestandsgebäuden sind die Voraussetzungen für den Einbau von Steuerboxen häufig nicht gegeben und der Kunde muss seine Anlage erst umbauen. De facto muss heute häufig zu Kunden gefahren werden, bis eine Steuerbox tatsächlich verbaut und angeschlossen werden kann.

Die Messstellenbetreiber und Verteilnetzbetreiber stehen aktuell vor so großen Herausforderungen, dass eine Erreichung der gesetzlichen Ausstattungsquote mit Steuerboxen in 2026 in fast allen Fällen nicht umsetzbar ist. Daher schlagen die Autoren ein 4-stufiges Verfahren vor.

  • Bis Ende 2025 soll der technische Durchstich erfolgen, in dem erste Pilotinstallationen und die funktionale Steuerung über teilmanuelle Prozesse realisiert werden.
  • Bis Ende 2026 soll die funktionsfähige Steuerung etabliert werden. Dabei sollen zentrale Kernprozesse für erste einfache Steueranwendungen implementiert sein.
  • Bis Ende 2027 soll die massenfähige Steuerung flächendeckend implementiert sein und alle wesentlichen Rollout-Prozesse und regulatorischer Anforderungen umsetzen.
  • Ab 2028 soll dann eine End-2-End-Netzsteuerung vollautomatisierte, Algorithmen-unterstützte Netzführung ermöglichen und die Integration verschiedener Netzebenen beginnen.

Gesamtfazit

Die Neuerungen der Novelle waren weitestgehend erwartbar. Hier gilt es, insbesondere mit performanten und vollautomatisierten Prozessen, eine hohe Datenqualität fristgerecht in den Markt zu kommunizieren. Ausgangspunkt kann zunächst sein, mit Hilfe eines Datenmodells die vorhandenen Daten und Datenflüsse aufzunehmen und zu analysieren, ehe Modelle zur Datenbereinigung Anwendung finden können. Die Qualität der Stamm- und Messdaten wird zunehmend wichtiger und kann nun aufgrund des eingeführten Sanktionsregimes zu empfindlichen Strafen führen. Daher ist ein starkes Augenmerk hierauf zu legen. Dass die BNetzA zukünftig auch von ihrem Recht Gebrauch machen wird, Pönalen bzw. Sanktionen auch bei Nichterreichung der gesetzlichen Umrüstungsquoten auszusprechen, gilt nach den Metering Days im Oktober und dem bdew-Messwesenkongreß Anfang Dezember als wahrscheinlich – insbesondere, wenn die Vorgaben weit verfehlt wurden. Entsprechend hoch ist die Notwendigkeit bei MSB und VNB, die Aufgaben und Herausforderungen schnellstmöglich und mit ehrgeizigen Ambitionen anzugehen. Dafür spricht auch, dass für 2026 mind. zwei weitere Novellen erwartet werden, die Einfluss auf den Messstellenbetrieb haben werden. Das Tempo der gesetzlichen Anpassungen wird weiterhin auf sehr hohem Niveau bleiben.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik in den kommenden Novellen die Ergebnisse der Technischen Studie 2.0 aufgreift und das geforderte Tempo beim Rollout von Steuerungseinrichtungen etwas reduziert, damit die weiteren gesetzlichen Anpassungen auch zeitlich umgesetzt werden können.

Wir bei UP haben in den letzten 10 Jahren die Themen rund um Smart Metering als eine unserer Kernkompetenzen aufgebaut und unterstützen Sie bei Bedarf gerne.