Mit neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte nimmt die EU auch KMU zukünftig mehr in die Pflicht

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Nachdem das EU-Parlament in 2022 die Berichtspflicht im Hinblick auf Nachhaltigkeitsberichte (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verabschiedet hat, wurden im nächsten Schritt die grundlegenden Anforderungen sowie der Kreis der betroffenen Akteure definiert

Der Zeitplan zum Start der Berichterstattung gemäß den zugehörigen European Sustainability Reporting Standards («ESRS») sieht vor, dass 2025 die ersten großen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die Berichte vorlegen müssen; große und/oder börsennotierte KMU folgen 2026/27

Die aktuellen ESRS-Entwürfe liegen dem EU-Parlament und dem EU-Rat zur Prüfung vor; diese haben bis November Zeit ein Veto gegen das Vorgehen auszusprechen

Das Fehlen angemessener nicht-finanzieller Unternehmensinformationen für Investoren und für die Zivilgesellschaft bezüglich Umwelt-, Klima- und sozialen Aspekten sowie Governance führt zu Investitionsrisiken

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