Fehlendes Eigenkapital bremst die Energiewende vor Ort
Kommunale Energieversorger stehen vor einer zentralen Herausforderung. Sie sollen die Energiewende vor Ort umsetzen, Strom- und Wärmenetze modernisieren, erneuerbare Energien ausbauen und die Wärmewende voranbringen. Gleichzeitig fehlt vielen Stadtwerken genau das Kapital, das sie benötigen, um diese Investitionen langfristig solide zu finanzieren.
Das Problem liegt dabei nicht nur in der Höhe der notwendigen Investitionen. Entscheidend ist vor allem die Eigenkapitalbasis der Unternehmen. Denn ohne ausreichend Eigenkapital wird es schwieriger, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen. Genau hier entsteht ein Engpass, der die Umsetzung der Energiewende vor Ort ausbremsen kann.
Nach einer Studie von Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft müssen Deutschlands knapp 900 Energieversorgungsunternehmen bis 2045 rund 647 Milliarden Euro in Strom- und Wärmenetze investieren. Dafür fehlen bis zu 68 Milliarden Euro an Eigenkapital. Zwar kann diese Lücke durch zusätzliche Fremdfinanzierung, geringere Gewinnausschüttungen und Kapitalerhöhungen leistungsfähiger Gesellschafter deutlich reduziert werden. Dennoch bleibt ein ungedeckter Bedarf von rund 13 Milliarden Euro bestehen, vor allem bei kommunalen Stadtwerken.
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Stadtwerke zwischen Investitionsdruck und kommunaler Haushaltslage
Stadtwerke sind zentrale Akteure der Energiewende. Sie betreiben Netze, investieren in Erzeugungsanlagen, bauen Wärmeinfrastruktur auf und entwickeln zunehmend digitale und intelligente Systeme. Damit übernehmen sie eine Schlüsselrolle für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
Für Banken und Kapitalgeber ist jedoch entscheidend, ob ein Unternehmen über eine ausreichende Eigenkapitalquote verfügt. Sinkt die Eigenkapitalquote zu stark, verschlechtert sich die Bonität. Dadurch wird es schwieriger, zusätzliches Fremdkapital zu erhalten, oder Kredite werden teurer. Für Stadtwerke entsteht so ein finanzieller Zielkonflikt. Sie müssen investieren, gleichzeitig wirtschaftlich stabil bleiben und in vielen Fällen weiterhin Gewinne an ihre kommunalen Eigentümer ausschütten.
Viele Kommunen befinden sich selbst in einer angespannten Haushaltslage. Sie sind auf Ausschüttungen ihrer Stadtwerke angewiesen, müssten aber zugleich Kapital bereitstellen, damit ihre Unternehmen die notwendigen Investitionen stemmen können. Diese Doppelrolle als Ausschüttungsempfänger und Kapitalgeber ist auf Dauer kaum tragfähig.
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Badenova zeigt, wie konkret der Handlungsbedarf bereits ist
Wie deutlich dieser Finanzierungsdruck bereits heute wird, zeigt das Beispiel Badenova. Der Freiburger Kommunalversorger plant bis 2050 Investitionen von rund vier Milliarden Euro in Energie und Wärmewende. Dafür benötigt das Unternehmen nach eigenen Angaben rund eine halbe Milliarde Euro Eigenkapital.
Bereits Mitte bis Ende 2027 könnte eine Eigenkapitalstärkung von rund 120 Millionen Euro erforderlich werden, um den bisherigen Investitionspfad fortzuführen. Ohne zusätzliche Maßnahmen würde die Eigenkapitalquote weiter sinken. In der Folge müsste der Investitionspfad angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund haben Badenova und über 70 ihrer knapp 100 Gesellschafterkommunen einen Appell an die künftige Landesregierung in Baden-Württemberg gerichtet. Gefordert wird ein Förder- oder Sonderkreditprogramm, das kommunalen Energieversorgern zusätzliches bilanzielles oder wirtschaftliches Eigenkapital ermöglicht. Damit sind Finanzierungsformen gemeint, die zwar formal Fremdkapital sein können, von Banken aber eigenkapitalähnlich bewertet werden und dadurch die Bonität stärken.
Konkret geht es darum, kommunale Finanzierungsspielräume zu erweitern. Denkbar sind etwa Kommunaldarlehen, die als Nachrangdarlehen oder Kapitaleinlagen an Stadtwerke weitergereicht werden können. Ziel ist es, Investitionen in Netze, erneuerbare Energien und Wärmewende nicht an der kommunalen Haushaltslage scheitern zu lassen.
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Erste Lösungsmodelle machen Mut
Einige Bundesländer haben bereits Ansätze geschaffen, um kommunale Energieversorger zu stärken. Hessen stellt über die WIBank Nachrangkapital für kommunale Energieversorger bereit. Niedersachsen hat rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Kommunen Kredite an ihre Energieversorger weiterreichen können. Auch Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Programme oder gesetzliche Grundlagen entwickelt, mit denen kommunale Unternehmen unterstützt werden können.
Diese Beispiele zeigen, dass Lösungen möglich sind. Gleichzeitig sind sie bislang nicht flächendeckend verfügbar. Je nach Bundesland unterscheiden sich rechtliche Rahmenbedingungen, Förderbanken, kommunalaufsichtliche Vorgaben und konkrete Programme. Für Stadtwerke bedeutet das Unsicherheit und zusätzlichen Aufwand.
Genau deshalb schlagen Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft einen bundesweit einheitlichen Rahmen vor. Dieser sogenannte Deutschland Standard soll Kommunen, Ländern und Bund eine gemeinsame Finanzierungsarchitektur an die Hand geben.
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Ein bundesweiter Rahmen könnte die Finanzierung erleichtern
Der Kern des Deutschland Standards ist ein abgestimmtes Zusammenspiel von Kommunen, Ländern und Bund, die jeweils unterschiedliche Beiträge zur Stärkung der Stadtwerke leisten sollen. Kommunen sollen ihren Stadtwerken wirtschaftliches Eigenkapital über nachrangige Gesellschafterdarlehen bereitstellen können. Dafür nehmen Kommunen Kredite auf und reichen diese zu marktüblichen Konditionen an ihre Energieversorger weiter.
Auf Landesebene wären flexiblere Gemeindeordnungen, eine investitionsfreundlichere Kommunalaufsicht und Programme der Landesförderbanken notwendig. Der Bund könnte zusätzlich über ein KfW Nachrangdarlehensprogramm unter dem Dach des Deutschlandfonds sowie über Rückbürgschaften unterstützen.
Besonders wichtig sind dabei einheitliche Konditionen und standardisierte Verträge. Sie würden es Banken erleichtern, das zusätzliche Kapital als wirtschaftliches Eigenkapital anzuerkennen. Dadurch könnten Stadtwerke ihre Bonität verbessern und weiteres Fremdkapital aufnehmen.
Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass nicht zwingend klassisches Eigenkapital im engen bilanziellen Sinne bereitgestellt werden muss. Auch hybrides Kapital, etwa nachrangige und staatlich abgesicherte Kredite, kann die Finanzierungsfähigkeit der Unternehmen stärken. Damit entsteht ein Hebel, der kommunale Haushalte schont und dennoch Investitionen ermöglicht.
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Ohne zusätzliche Kapitalbasis droht eine Investitionsbremse
Die Energiewende ist längst keine abstrakte politische Zielsetzung mehr. Sie ist eine konkrete Investitionsaufgabe vor Ort. Stromnetze müssen ausgebaut und digitalisiert werden. Wärmenetze müssen entstehen oder transformiert werden. Erneuerbare Erzeugungskapazitäten müssen wachsen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität.
Wenn die Eigenkapitallücke nicht geschlossen wird, droht eine Investitionsbremse. Stadtwerke könnten notwendige Projekte verschieben, reduzieren oder vollständig streichen. Das hätte Folgen für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und regionale Wirtschaftsstrukturen.
Gerade kommunale Energieversorger investieren häufig langfristig, regional verankert und gemeinwohlorientiert. Eine strukturelle Unterfinanzierung dieser Unternehmen würde deshalb nicht nur einzelne Projekte gefährden, sondern die Umsetzung der Energiewende insgesamt erschweren.
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Öffentliche Absicherung braucht klare Leitplanken
Die vorgeschlagenen Finanzierungsmodelle sind jedoch nicht frei von Risiken. Bürgschaften, Rückbürgschaften und staatlich abgesicherte Nachrangdarlehen sind nicht risikofrei. Im Schadensfall kann ein Teil des Ausfallrisikos auf Länder und Bund übergehen. Kann ein Energieversorger seine Verpflichtungen nicht erfüllen, springt im vorgeschlagenen Modell zunächst die öffentliche Hand ein. Zwar bleibt das Unternehmen grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet, dennoch können im Ernstfall Belastungen für staatliche Haushalte entstehen.
Damit stellt sich auch die Frage nach der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit. Öffentliche Absicherung sollte deshalb konsequent an tragfähige Investitionspläne, belastbare Geschäftsmodelle und eine klare Zweckbindung geknüpft sein. Sonst besteht die Gefahr, dass öffentliche Haushalte Risiken mittragen, während wirtschaftliche Vorteile vor allem bei einzelnen Unternehmen oder, soweit private Kapitalgeber eingebunden werden, bei Investoren verbleiben. Gerade wenn staatliche Garantien privates Kapital mobilisieren sollen, braucht es daher eine faire Verteilung von Chancen und Risiken sowie transparente Förderbedingungen.
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Fazit
Die Eigenkapitallücke der kommunalen Energieversorger ist kein reines Finanzthema. Sie ist ein zentrales Umsetzungsproblem der Energiewende. Stadtwerke brauchen eine stärkere Kapitalbasis, um Milliardeninvestitionen in Netze, Wärme und erneuerbare Energien zuverlässig finanzieren zu können.
Einzelne Länder und Kommunen zeigen bereits, dass tragfähige Lösungen möglich sind. Was fehlt, ist ein verlässlicher und bundesweit nutzbarer Rahmen. Der vorgeschlagene Deutschland Standard könnte genau diese Lücke schließen.
Wenn Kommunen, Länder und Bund gemeinsam handeln, kann aus einem heutigen Finanzierungshemmnis ein zentraler Hebel für die Energiewende werden. Entscheidend ist, dass Stadtwerke nicht nur Aufgaben übertragen bekommen, sondern auch die finanziellen Voraussetzungen erhalten, um diese Aufgaben erfüllen zu können.
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Quellen:
Eigenkapital für die Energiewende
Über 70 Kommunen fordern mehr Eigenkapital für die Badenova
Wie sich die Eigenkapitallücke kommunaler Energieversorger schließen lässt











