Die Verschiebung der Einführung des europäischen Emissionshandels führt zu einer Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

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Die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ist notwendig, weil sich die Einführung des europäischen Emissionshandels (ETS 2) verzögert. ETS 2 hätte ab 2027 den deutschen Emissionshandel ablösen sollen. Durch die Verzögerung auf 2028 müssen die Auktionen des deutschen Emissionshandels um ein Jahr verlängert werden. Dieser Notwendigkeit wird die Novelle gerecht. 

■ Energieversorger sollen in Zukunft weniger Liquidität vorhalten müssen, um die benötigten Zertifikate in Auktionen zu erwerben 

Im Kabinettsentwurf werden einige schon länger geforderte Anpassungen vorgenommen, die den Energieversorgungsunternehmen den Erwerb der Zertifikate erleichtern sollen. 

Die maximale Gebotsmenge pro Auktion und pro Compliance-Konto wurde von 50 % auf 20 % reduziert. Dies soll dazu beitragen, dass Energieversorger nicht große Geldmengen zur Absicherung vorhalten müssen. So können Energieversorger die benötigten Zertifikate über mehrere Auktionen hinweg beschaffen und haben so deutlich weniger Druck auf ihre Liquidität. 

An den Auktionen dürfen außerdem nur noch BEHG-Verpflichtete teilnehmen. Dies soll den Spielraum für Spekulationen beschränken. Dritte können somit nicht mehr Zertifikate in den Auktionen erwerben, die dann mit sicherer Marge anschließend verkauft werden können. 

Darüber hinaus wurde das Banking der Zertifikate eingeschränkt. Zertifikate aus dem Jahr 2026 können nun nicht mehr für die Abgabeverpflichtung im Jahr 2027 eingesetzt werden. Auch die Einschränkung des Bankings trägt dazu bei, den Arbitragehandel weniger attraktiv zu gestalten. 

■ Der Preiskorridor für Käufe innerhalb der Auktionen bleibt erhalten, Nachbestellungen werden teurer 

Der Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 € und einem Höchstpreis von 65 € pro Emissionszertifikat bleibt auch für das Jahr 2027 erhalten. Durch die deutliche Überschreibung der letzten Auktionen ist hier ohnehin bereits i.d.R. der Höchstpreis relevant. 

Die Preise für die unlimitierten Nachkäufe („Überschussmengen“) werden dagegen von 68 € auf 73 € erhöht. 

Sollten die gekauften Zertifikate in der Praxis nicht ausreichen – beispielsweise, weil Gaslieferanten nicht mit einem so kalten Winter gerechnet haben – sollen sie weiterhin 10 % ihrer gekauften Mengen nochmals nachordern können. Hier wurde der Preis von 70 € auf 75 € erhöht. 

Insgesamt müssten Energieversorger also mehr Geld in die Hand nehmen, um ihre CO2 Emissionen entsprechend abzudecken. 

■ Spekulationen sollen eingedämmt werden 

Der Stadtwerkeverband VKU und der Dachverband Mittelständische Energiewirtschaft (MEW) hatten mehrfach moniert, dass die Spekulationen mit Emissionszertifikaten, insbesondere durch Teilnehmer, die selbst keine Zertifikate benötigen, zu großen Herausforderungen für Energieversorger werden und die Kosten in die Höhe treiben. 

Bisher konnte jedes eingetragene Unternehmen am Markt für Zertifikate teilnehmen. Durch den bisherigen Preiskorridor von 55 € bis 65 € in den Auktionen und einem fixen Nachbestellwert von 68 € pro Zertifikat konnten spekulative Händler mit einer Mindestmarge von 3 € je Zertifikat rechnen. Begünstigt wurden die Spekulationen durch die vielfache Überzeichnung der Auktionen (zuletzt 19-fach). So konnte mit wenig Risiko spekulativ gehandelt werden. 

Der Kabinettsentwurf zielt darauf ab diese Spekulationen zu beenden, indem nur noch BEHG-Verpflichtete am Markt teilnehmen dürfen. Das dürfte auch zu einer weniger umfangreichen Überzeichnung der Auktionen führen. 

■ Spekulationen auf Zertifikate können den Druck, CO2 einzusparen, erhöhen  

Ob die Spekulationen mit Emissionszertifikaten unbedingt zu vermeiden sind, lässt sich diskutieren. Für Energieversorger sind sie schon länger ein Dorn im Auge, da sie die Verfügbarkeit bei Auktionen mindern und gleichzeitig den Preis nach oben treiben. So müssen viele Energieversorger nach Auktionen teuer nachbestellen, die Gewinne landen dann bei Spekulanten. Gleichzeitig führt der somit höhere CO2 Preis zur Erhöhung des Drucks CO2 einzusparen – dem eigentlichen Zweck der Zertifikate. Möchte man die Wirkung verstärken, wäre es jedoch sinnvoll, anstatt Spekulationen zu begünstigen, direkt den Preis entsprechend anzuheben, um einen fairen und transparenten Markt zu schaffen, ohne Spekulanten auf Kosten der Energieversorger zu bereichern. Der aktuelle Entwurf bietet dafür die Grundlage. 

■ Insgesamt bewegt man sich mit den Anpassungen auf die Energieversorger zu; eine zügige Einführung eines europäischen Handels für Emissionszertifikate wäre wünschenswert 

Gerade Spekulationen und das Vorhalten großer Geldmengen für den Kauf von Zertifikaten waren zentrale Kritikpunkte von EVU. Mit der Novelle werden beide Aspekte angegangen und weitestgehend entschärft. Die geplanten Anpassungen der Novelle werden also von Seiten der EVU und auch einem Großteil der politischen Landschaft begrüßt. Zertifikate können nun nicht mehr als so stark als Spekulationsobjekt gehandelt werden und sollen ihrem eigentlichen Zweck, nämlich der Bepreisung von CO2 Emissionen von Verursachern, nun besser dienen. 

Der weitaus wichtigere Aspekt ist, dass der Zertifikatehandel auf europäischer Ebene (ETS 2) starten kann. Die Verspätung, die die Novelle des BEHG erst notwendig macht, ist auf den Widerstand einzelner Mitgliedsländer zurückzuführen. In 2028 soll ETS 2 nun starten und das deutsche System somit ablösen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.