Die Smart-Meter-Rollout-Ziele sollen verschärft und mit dem Smart Meter Light ein zweiter Weg für den Rollout eröffnet werden
Der gesetzliche Rahmen für Smart Meter wird aktuell an verschiedenen Stellen diskutiert. Gerade ist der Entwurf zum EEG 2027 mit dem darin aufgenommen neuen Pflichtrolloutcluster durch 2-7 kWp durch das Kabinett, schon möchte die Bundesregierung mit der Reformagenda „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wieder etwas im Smart Meter Kontext anpassen, was weitreichende Änderungen mit sich ziehen würde. So möchte sie nicht nur den Einbau intelligenter Messsysteme verschärfen, sondern auch mit dem Smart Meter Light eine kostengünstigere Zählervariante im Markt einführen. Daneben wünscht sich auch die Europäische Union eine deutlich höhere Rolloutquote.
Für Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVU) treffen damit drei Entwicklungen zeitgleich aufeinander: die geplante nationale Verschärfung der Rolloutquote, die vorgesehene EU-Leitplanke mit noch strengeren Vorgaben, sowie die Klärung der Frage, ob und wie ein Smart Meter Light dabei unterstützen kann.
■ Der Koalitionsausschuss zielt auf strengere Rolloutziele und ein Smart Meter Light für Haushalte ab
Die Bundesregierung zielt in ihrer Reformagenda unter anderem darauf ab, die Ziele für den Smart-Meter-Rollout zu verschärfen und eine kostengünstigere Variante des digitalen Stromzählers für Haushalte einzuführen, um die Digitalisierung der Verteilnetze voranzutreiben und möglichst vielen Haushalten eine günstigere Möglichkeit zu geben, einen transparenten Stromverbrauch für die eigene Optimierung zu erhalten.
Entsprechend ist geplant, den Anteil intelligenter Messsysteme bis zum Jahr 2030 deutlich zu steigern und für den verpflichtenden Rollout bis dahin die Zielmarke von 90 Prozent erreicht zu haben. Bislang sah das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für die sogenannten Pflichteinbaufälle eine 90-Prozent-Quote erst in 2032 vor.
Für größere Diskussionen als die Verkürzung des Rolloutzeitraums sorgt jedoch das Thema Smart Meter Light. Als Smart Meter Light bezeichnet die Branche eine reduzierte Variante des digitalen Stromzählers, die auf einen Teil der Funktionen eines vollständigen intelligenten Messsystems verzichtet, wie etwa die Steuerungsfunktion über ein Smart-Meter-Gateway. Ziel ist ein Gerät zu etablieren, das für Haushalte ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladepunkte ausreicht und günstiger und schneller als ein vollständiges Smart Meter verbaut werden kann.
Da weder technisch noch juristisch der Begriff Smart Meter Light definiert ist, lässt sich die Ausgestaltung des Smart Meter Lights entsprechend breit fassen. Technisch werden in der Praxis vor allem folgende zwei Optionen diskutiert:
- Zum einen ein optischer Auslesekopf, der auf die Schnittstelle der modernen Messeinrichtung aufgesetzt wird und von dort Daten ausliest und versendet,
- Zum anderen ein Zähler mit einem integrierten Kommunikationsmodul, von dem Daten versendet werden
Jedoch gibt es für beide technischen Lösungen zurzeit keine Geräte, die verwendet werden können. Und genau hier liegt einer der größten Schwachstellen dieser neuen Technik: Die kurzfristige Verfügbarkeit. Da vor dem Einbau sicherzustellen ist, dass diese Geräte praxistauglich sind und zuverlässig abrechnungsrelevante Messdaten versenden, sind diese Geräte zunächst zu entwickeln, ehe sie zertifiziert und dann noch getestet werden müssen. Um grundsätzlich etwas entwickeln zu können, müssen zunächst die Anforderungen an solch eine Technik definiert werden. Auch wenn über die Geräte nicht gesteuert werden soll, ist dabei die Anforderung an die Cybersicherheit trotzdem von hoher Bedeutung, da auch in der Masse gehackte Verbrauchsdaten zu kritischen Situationen führen können. Ohne eine entsprechend sichergestellte Messqualität bestünde die Gefahr enormer Clearingsaufwände, die heute in ihrer Anzahl schon stark zugenommen haben und mit zunehmenden Einbauten von Steuerungsgeräten noch weiter steigen werden. Neben der reinen Herstellung der Technik gäbe es zudem Anpassungen im prozessualen und regulatorischen Bereich zu treffen.
■ Die EU bereitet eine eigene, strengere Rolloutquote vor
Parallel zur nationalen Diskussion bereitet die Europäische Union eine eigene, verbindliche Quote für den Smart-Meter-Rollout vor. Nach zuletzt veröffentlichten Plänen sollen bis 2030 mindestens 50 Prozent und bis 2033 mindestens 75 Prozent aller Messstellen in den Mitgliedstaaten mit Smart Metern ausgestattet sein. Diese EU-Quote bezieht sich auf alle Messstellen und nicht nur auf die enger gefassten Pflichteinbaufälle, wie sie das deutsche Messstellenbetriebsgesetz bislang adressiert.
Da netzgebietsabhängig mit dem aktuell noch bestehenden regulatorischen Rahmen im Schnitt ca. 20% aller Messtellen im Pflichtrollout sind und entsprechend bis 2032 ein Smart Meter erhalten müssen, wären die EU-Vorgaben gleichzusetzen mit einer Erhöhung um ca. 150% bei gleichzeitiger Verkürzung des Rolloutzeitraums auf 2030. Bis 2033 wäre entsprechend die ca. 3,5-fache Menge an Smart Metern auszustatten.
Während bisher mit einer Kosten-Nutzen-Analyse geprüft wurde, ob der finanzielle und technische Aufwand für den (flächendeckenden) Einbau intelligenter Messsysteme durch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen gerechtfertigt ist, soll auf dieses Mittel zukünftig erst zurückgegriffen werden, wenn eine Rolloutquote von über 75 Prozent angepeilt wird. Bis dahin sollen mit dem Gießkannenprinzip Smart Meter bzw. Smart Meter Light ausgerollt werden.
Die aktuell diskutierten Zahlen sollen Anfang 2027 verabschiedet und dann in nationales Recht überführt werden.
■ Fazit
Wir gehen davon aus, dass die Ausstattungsgeschwindigkeit von Smart Metern deutlich zunehmen muss, um zukünftig die vermutlich steigenden Umrüstungsquoten mit früheren Zieljahren zu erreichen.
Eine neue Technik wie der Smart Meter Light hilft bei der kurzfristigen Beschleunigung des Rollouts wenig; im Gegenteil, aufgrund der dadurch gebundenen Ressourcen kann der Smart Meter Rollout sogar gebremst werden. Die massenfähige Umsetzbarkeit eines Smart Meter Lights wird unserer Auffassung nach nicht vor 2029 / 2030 gegeben sein. Dafür bedarf es zu viel technischer Entwicklung mit entsprechenden Zertifizierungen, sowie regulatorischer und prozessualer Änderungen. Wenn diese neue Technik erst dann verfügbar ist, wenn schon der Großteil mit Smart Metern ausgestattet sein muss, bedarf es unseres Erachtens auch dieser Technik nicht. Grundsätzlich ist zwar eine günstigere Zählertechnik wünschenswert, aber eine parallele Infrastruktur für das Smart Meter Light ist nicht zielführend. Sollten jedoch Smart Meter Light tatsächlich kommen, ist sicherzustellen, dass bei der regulatorischen Ausgestaltung die Gefahr von stranded invests adressiert wird, die entstehen, wenn bereits verbaute moderne Messeinrichtungen vor Ablauf der Abschreibungsdauer ausgebaut werden müssen, nur um dann ein Smart Meter Light zu verbauen. Auch sollte ein Smart Meter Light dann auf jeden Fall updatefähig zu Smart Metern sein, um zusätzliche Kosten in den Fällen zu vermeiden, in denen Kunden plötzlich in den Pflichtrollout fallen. Natürlich könnten sich zwar Kostenpositionen wie beispielsweise die Ablesung mittels einem verpflichtenden Smart Meter Light reduzieren, aber ob sich das gesamtwirtschaftlich bei einer aufgrund der späten Massenfähigkeit geringeren Menge tatsächlich rentiert, bleibt sehr fraglich. Vielleicht werden bis dahin auch Smart Meter kostengünstiger.
Neben den Plänen einer schnellen Einführung neuer Technik sind auch die geplanten Rollout-Vorgaben, vor allem von der EU, ambitioniert. Die Umsetzbarkeit wird im Wesentlichen von den verfügbaren Ressourcen abhängig sein. Allein die Montagekapazitäten sind frühzeitig und in höherem Maße zu sichern, wobei selbst dann noch sehr fraglich ist, ob die Kapazitäten ausreichend sind. Selbst bei drastischer Reduzierung von Einbauten moderner Messeinrichtungen und Fokuslegung auf intelligente Messsysteme wird die Umsetzung in vielen Fällen kaum möglich sein, schließlich kommt in dem gleichen Zeitraum noch der Einbau von Steuerungseinrichtungen hinzu, der ebenfalls Zeit bei der Montage kostet – und selbst die Digitalsteuerung ist noch lange kein Plug&Play. Auch bei der Verfügbarkeit von Zählern und Gateways können Lieferengpässe auftreten. Dass billige Alternativen aus Fernost nicht immer eine gute Alternative sind, haben viele im Markt bereits vor einiger Zeit erfahren müssen.
Zielführend für die schnellere Erreichung von höheren Quoten kann unseres Erachtens vor allem eine höhere 1:n Verbindung in der bestehenden Smart Meter Landschaft führen und eine ggfs. anzupassende Rolloutstrategie. So wird es beispielsweise in Mehrfamilienhäusern immer wichtiger, hier möglichst viele Zähler an ein SMGW anzubinden (im Idealfall mit einer Anfahrt), um damit die Anzahl an Smart Metern schneller zu steigern und Kosten und Zeit zu senken. Gegebenenfalls ist beim Rollout auch nicht nur auf drahtgebundene Smart Meter zu setzen, sondern auch funkgebundene Smart Metern zu verwenden, da hier die Anbindungszahl an ein SMGW deutlich höher ist. In der Praxis ist es jedoch oft hilfreich, mindestens eine moderne Messeinrichtung per Draht an das SMGW anzuschließen, da dies für den zuverlässigeren Empfang von TAF10-Werten (Netzzustandsdaten) wichtig sein kann.
Mit den neuen Quoten besteht die Gefahr, den Fokus zu sehr auf Quantität statt Qualität zu legen. Für einen sauberen Betrieb gilt es, Prozesse von vorneherein sauber aufzubauen, um langfristig nicht durch die höheren Quoten noch deutlich größere Probleme und Kosten zu bekommen. Entsprechend könnten MSBs und VNBs aktuell vielleicht einen größeren Fokus auf die Betriebsoptimierung legen, da auf Managementebene in einigen Monaten der Fokus vermutlich auf die Quoten und damit die Quantität gelegt wird.
Wir bei UP verfolgen die weitere Ausgestaltung von Smart Meter Light, EU-Quote und Verteilnetzpaket für Sie und stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen einordnen möchten. Grundsätzlich halten wir eine Erhöhung der Quoten für zielführend, jedoch sind die EU-Vorgaben zu ambitioniert. Entweder wären daher die geplanten Quoten zu reduzieren oder aber der Zeitraum um 2-3 Jahre zu strecken.









