Novelle der AVBFernwärmeV sieht umfassende Veröffentlichungs- und Informationspflichten vor
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Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Novelle der AVBFernwärmeV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) vom 25.07.2024 bestand für Verbände die Möglichkeit Stellung zu beziehen; der neue Entwurf geht an vielen Stellen über den Entwurf vom Sommer 2022 hinaus und sieht umfassende Veröffentlichungs- und Informationspflichten vor
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Kurzfristiger Handlungsbedarf für Fernwärme-Versorgungsunternehmen entsteht vor allem durch neue Veröffentlichungspflichten, die deutlich weiter gehen als die bisherigen
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Auch zur Vermarktung von bilanziell dekarbonisierten Wärmeprodukten gibt es neue Vorschriften; hier ist vor allem der nun notwendige Nachweis der Herkunft der Wärmeprodukte durch Herkunftsnachweise nach der Gas-Wärme-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) zu nennen
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Der deutsche Mieterbund begrüßt die „deutlich verbesserten Transparenzvorgaben“ und sieht Verbesserungsbedarfe, vor allem bzgl. der weiterhin langen Erstvertragslaufzeit (bis zu 10 Jahren auch evtl. ohne Investitionen), sowie bzgl. Preisänderungsklauseln, die noch immer nicht aufwandsgetreu gestaltet werden könnten









