Neue Anforderungen zur CSRD-Berichterstattung erweitern die Pflichten an den Jahresabschluss

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der dazu dient, die EU-Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeits-Berichterstattung von Unternehmen (CSR-Richtlinie) in deutschem Recht umzusetzen; Unternehmen werden verpflichtet, zusätzlich zu ihrem Jahresabschluss einen Nachhaltigkeitsbericht einzureichen

Als wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind Vorschriften zum Lagebericht, zum Konzernlagebericht und zur Prüfung zu nennen; Unternehmen müssen ihre Lageberichte um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern, welcher somit zukünftig ebenfalls Gegenstand der Prüfung durch den Abschlussprüfer des Jahresabschlusses oder durch einen gesonderten Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts ist

Die Reaktionen verschiedener Verbände und Interessengemeinschaften zeigen, dass die mit dem Entwurf einhergehenden Richtlinien einen eheblichen Mehraufwand für Unternehmen darstellen werden, die gerade kleinere kommunale Unternehmen monetär und kapazitativ treffen können; hinsichtlich der im­men­sen be­richts­pflich­ti­gen In­halte und der viel­fach in Un­ter­neh­men dies­bezüglich noch nicht ex­pli­zit vor­ge­hal­te­nen Da­ten soll­ten die Un­ter­neh­men frühzei­tig mit ent­spre­chen­den Vor­be­rei­tun­gen be­gin­nen

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