Nichtiger Bundeshaushalt wirft Fragen für die Finanzierung relevanter Energiethemen auf

Mit Urteil vom 15.11.2023 hat das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt; betroffen hiervon ist unter anderem der „Klima- & Transformationsfonds“ (KTF)

Das Bundesfinanzministerium hat eine weitreichende Haushaltssperre verfügt, Bundeskanzler Scholz bleibt unverbindlich; der VKU fordert u.a. verbindliche Regelungen zum Ende der Energiepreisbremsen

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