EU bekräftigt mit RED III die 2022 von Deutschland beschlossenen Ziele zur Energiewende​

Die EU-Mitgliedsstaaten stimmen umfassender Erneuerung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zu; damit werden die bereits 2022 von Deutschland beschlossenen Ziele auch auf EU-Ebene verbindlich

Die mit der RED III beschlossenen Neuerungen können sachlogisch in sechs Schwerpunkte unterteilt werden; besonders der schnellere und größere Anteil an erneuerbaren Energien ist im Fokus der Themengebiete

Der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU-Mitgliedsstaaten soll bis 2030 auf 45% steigen; trotz Verdopplung der bisherigen Ziele halten Umweltverbände die Zielwerte für zu niedrig

Grenzüberschreitende Projekte, wie bspw. das Offshore-Projekt Bornholm Energy Island, sollen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Ausbau von EE fördern

Neben dem Stromsektor wird die Energiewende nun in den Bereichen Wärme, Verkehr und Industrie vorangetrieben; die dabei beschlossenen Ziele sind jedoch zum Teil nur indikativ

Zur Beschleunigung der Energiewende werden Regelungen der EU-Notfallverordnung entfristet und festgeschrieben

Sogenannte Low Carbon Fuels, wie bspw. Wasserstoff aus Atomstrom, werden bei der Zielerreichung nicht angerechnet

Mit der ReFuelEU Aviation macht die EU konkrete Vorgaben zum Markthochlauf von e-Fuels im Flugverkehr; hier soll der Anteil von e-Fuels von 1,2% in 2030 auf 35% in 2050 steigen

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