EU bekräftigt mit RED III die 2022 von Deutschland beschlossenen Ziele zur Energiewende
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Die EU-Mitgliedsstaaten stimmen umfassender Erneuerung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zu; damit werden die bereits 2022 von Deutschland beschlossenen Ziele auch auf EU-Ebene verbindlich
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Die mit der RED III beschlossenen Neuerungen können sachlogisch in sechs Schwerpunkte unterteilt werden; besonders der schnellere und größere Anteil an erneuerbaren Energien ist im Fokus der Themengebiete
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Der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU-Mitgliedsstaaten soll bis 2030 auf 45% steigen; trotz Verdopplung der bisherigen Ziele halten Umweltverbände die Zielwerte für zu niedrig
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Grenzüberschreitende Projekte, wie bspw. das Offshore-Projekt Bornholm Energy Island, sollen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Ausbau von EE fördern
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Neben dem Stromsektor wird die Energiewende nun in den Bereichen Wärme, Verkehr und Industrie vorangetrieben; die dabei beschlossenen Ziele sind jedoch zum Teil nur indikativ
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Zur Beschleunigung der Energiewende werden Regelungen der EU-Notfallverordnung entfristet und festgeschrieben
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Sogenannte Low Carbon Fuels, wie bspw. Wasserstoff aus Atomstrom, werden bei der Zielerreichung nicht angerechnet
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Mit der ReFuelEU Aviation macht die EU konkrete Vorgaben zum Markthochlauf von e-Fuels im Flugverkehr; hier soll der Anteil von e-Fuels von 1,2% in 2030 auf 35% in 2050 steigen