Unklare Gesetzeslage sorgt für Einbruch in der Nachfrage von Wärmepumpen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte am 07.07.2023 im Bundestag beschlossen werden, aufgrund der kurzen Frist zur Prüfung der letzten Änderungen, wurde der Gesetzesentwurf gestoppt; das GEG soll weiterhin am 1.1.2024 in Kraft treten

Unklarheiten über die Details des GEG verunsichern die Verbraucher sowie die Wärmepumpen-Industrie und lässt Neuanträge zur Förderung von Wärmepumpen einbrechen

Die bisherige Förderung für eine neue Wärmepumpe sah eine Bezuschussung von bis zu 40% der Investitionen vor

Die von der Koalition vorgelegten Änderungen sieht eine gestaffelte Förderung in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen vor, bis zu 70% Förderung der Gesamtkosten sind möglich; das neue Förderkonzept soll mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten

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