Unklare Gesetzeslage sorgt für Einbruch in der Nachfrage von Wärmepumpen
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte am 07.07.2023 im Bundestag beschlossen werden, aufgrund der kurzen Frist zur Prüfung der letzten Änderungen, wurde der Gesetzesentwurf gestoppt; das GEG soll weiterhin am 1.1.2024 in Kraft treten
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Unklarheiten über die Details des GEG verunsichern die Verbraucher sowie die Wärmepumpen-Industrie und lässt Neuanträge zur Förderung von Wärmepumpen einbrechen
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Die bisherige Förderung für eine neue Wärmepumpe sah eine Bezuschussung von bis zu 40% der Investitionen vor
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Die von der Koalition vorgelegten Änderungen sieht eine gestaffelte Förderung in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen vor, bis zu 70% Förderung der Gesamtkosten sind möglich; das neue Förderkonzept soll mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten