NRW ermöglicht bis Ende des Jahres 2023 Förderung für Mieterstrom in Höhe von 10 Mio. Euro

Nordrhein-Westfalen stellt 10 Mio. Euro für die Mieterstromförderung bereit und möchte damit zusätzlichen Anreiz bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen schaffen; bei dem Modell wird der lokal am Wohngebäude erzeugte Strom direkt oder über einen Stromanbieter an die ansässigen Mieter verkauft

Neben einem Zuschuss für die technische Installation werden zudem vorbereitende bauliche Maßnahmen an Dach und Fassade gefördert; die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen und kann bis zu 5.000 Euro betragen

Das Programm soll für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarkt-Akteure Anreize schaffen; berechtigt für den Zuschuss sind Neubau- und Modernisierungsvorhaben, die eine Förderzusage nach den WFB NRW 2023, der RL Mod NRW 2023 oder vorherigen Förderjahren erhalten haben

Der Zuschuss kann bei den Bewilligungsbehörden der Kreise bzw. der kreisfreien Städte beantragt werden

Die 10 Mio. Euro werden aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ bereitgestellt

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