NRW ermöglicht bis Ende des Jahres 2023 Förderung für Mieterstrom in Höhe von 10 Mio. Euro

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Nordrhein-Westfalen stellt 10 Mio. Euro für die Mieterstromförderung bereit und möchte damit zusätzlichen Anreiz bei der Umsetzung von Mieterstrommodellen schaffen; bei dem Modell wird der lokal am Wohngebäude erzeugte Strom direkt oder über einen Stromanbieter an die ansässigen Mieter verkauft

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Neben einem Zuschuss für die technische Installation werden zudem vorbereitende bauliche Maßnahmen an Dach und Fassade gefördert; die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen und kann bis zu 5.000 Euro betragen

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Das Programm soll für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarkt-Akteure Anreize schaffen; berechtigt für den Zuschuss sind Neubau- und Modernisierungsvorhaben, die eine Förderzusage nach den WFB NRW 2023, der RL Mod NRW 2023 oder vorherigen Förderjahren erhalten haben

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Der Zuschuss kann bei den Bewilligungsbehörden der Kreise bzw. der kreisfreien Städte beantragt werden

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Die 10 Mio. Euro werden aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ bereitgestellt

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