Sind Sie schon DSGVO re@dy?

Prasseln auch Datenschutzfragen auf Sie ein? Wir lassen Sie nicht im Regen stehen! Die EU-DSGVO und das neue BDSG müssen seit dem 25. Mai 2018 von allen Unternehmen angewandt werden. Sie gilt also schon seit:

Monaten

Wochen

Tagen

HANDELN SIE JETZT!

UTILITY PARTNERS unterstützt Sie bei der erfolgreichen Umsetzung der EU-DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der EU-DSGVO das verbindliche Ziel, ein einheitliches Datenschutzniveau in ganz Europa einzuhalten. Unternehmen müssen sich auf erhöhte Dokumentations- und Informationspflichten einstellen.

Auch in der Energiewirtschaft wird der Aufwand zur Anpassung an die neue Gesetzeslage unterschätzt. Wenn ein Energieversorger keinen Umsetzungsplan zum Löschen von Kundendaten vorweisen kann, riskiert er Bußgelder. Bei einem Verstoß können bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei Konzernen sogar bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

Diese Handlungsfelder sollten Sie auf dem Schirm haben:

  • Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Verzeichnis Verarbeitungstätigkeiten
  • Verarbeitung besonderer Kategorien
  • Sicherheit der Verarbeitung
  • Betroffenenrechte
  • Löschen/Datenminimierung
  • Datenschutzfolgenabschätzung
  • Datenschutzbeauftragter
  • Auftragsverarbeitung
  • Dokumentations- u. Nachweispflichten
  • Informations- und Meldepflichten
  • Datenschutz durch Technikgestaltung
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Mitarbeiterschulung

Datenschutz in der Energiewirtschaft

Einheitliches Datenschutzniveau in der Europäischen Union (EU)

Die Auswirkungen auf die Energiewirtschaft sind durch das vorhandene Massenkundengeschäft und den damit verbundenen hohen Durchlaufzahlen im Datenaustausch mit immer mehr Marktpartnern, sowie der intensiven Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern und Cloud-Anbietern nicht zu unterschätzen.

So sind Risikobewertungen für die Datenverarbeitung in den Kernprozessen, aber auch für digitale Themen wie Smart Meter oder Innovationsthemen wie E-Mobility gesetzlich gefordert. Umfangreiches Wissen datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen ist zukünftig für das Speichern und Verarbeiten energiewirtschaftlicher Daten von Kunden noch bedeutsamer, deren Umsetzung ist Pflicht.

Der Herausforderung mit einem Management-System begegnen.

Der rechtskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten lässt sich mit einem Datenschutz-Management-System gezielt umsetzen und ist gesetzlich gefordert.

Zu erbringende Dokumentations- und Nachweispflichten und Risikobewertungen werden genauso wie Gesamtkonzepte für das Löschen von Daten systematisch hinterlegt und kontinuierlich gepflegt.

Denn bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Grundsätze drohen Sanktionen mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

Unterstützung durch UTILITYPARTNERS

Utility Partners unterstützt und berät die Versorgungsunternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzregelungen durch geeignete Maßnahmen und Prozesse:

  • Quick Check, um Handlungsfelder in der Umsetzung der EU-DSGVO zu identifizieren
  • Erstellung von fachlichen Löschkonzepten nach DIN 66398
  • Erstellung und Prüfung von Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Schulung von Fach- und Führungskräften
  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Umsetzungsunterstützung durch qualifizierte Ressourcen

David Müller

Themenverantwortlicher für Datenschutz und Datensicherheit

„Datenschutz schafft Vertrauen. Wer den Datenschutz nicht beachtet, der wird langfristig das Vertrauen seiner Kunden verlieren, und erst Recht keine Kunden gewinnen.“