Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der EU-DSGVO das verbindliche Ziel, ein einheitliches Datenschutzniveau in ganz Europa einzuhalten. Unternehmen müssen sich auf erhöhte Dokumentations- und Informationspflichten einstellen.
Auch in der Energiewirtschaft wird der Aufwand zur Anpassung an die neue Gesetzeslage unterschätzt. Wenn ein Energieversorger keinen Umsetzungsplan zum Löschen von Kundendaten vorweisen kann, riskiert er Bußgelder. Bei einem Verstoß können bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei Konzernen sogar bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.
Diese Handlungsfelder sollten Sie auf dem Schirm haben: