Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sieht umfangreiche Änderungen vor

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften wurde am 06.07.2023 vom Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen; dieser soll die vollständige Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Hinblick auf die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien gewährleisten

Der Markt begrüßt den Gesetzesentwurf zur Förderung der Energiewende, bspw. durch die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, fordert jedoch weitere Klarstellungen und Vereinfachungen im Hinblick auf die Umsetzung, bspw. in Bezug auf den Netzausbau

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