Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sieht umfangreiche Änderungen vor
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Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften wurde am 06.07.2023 vom Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen; dieser soll die vollständige Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Hinblick auf die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien gewährleisten
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Der Markt begrüßt den Gesetzesentwurf zur Förderung der Energiewende, bspw. durch die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, fordert jedoch weitere Klarstellungen und Vereinfachungen im Hinblick auf die Umsetzung, bspw. in Bezug auf den Netzausbau



