Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts sieht umfangreiche Änderungen vor
■ Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften wurde am 06.07.2023 vom Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen; dieser soll die vollständige Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Hinblick auf die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien gewährleisten ■ Der Markt begrüßt den Gesetzesentwurf zur […]